Akzessorische Knochen
Hierunter versteht man Knochen, die nicht bei jedem Menschen vorhanden sind. Sie werden deshalb als anatomische Varianten angesehen. In der Regel werden sie im Rahmen der Röntgendiagnostik als Zufallsbefund entdeckt und dürfen nicht als abgebrochene Knochenanteile fehlinterpretiert werden. In Ausnahmefällen können diese Knochen auch Beschwerden verursachen, z.B. wenn sie als schmerzhaftes Überbein zum Schuhkonflikt führen. In Abhängigkeit des Beschwerdebildes und des Lokalisation können konservative Therapiemaßnahmen ergriffen werden oder ggf. der akzessorische Knochen entfernt werden.