Beauftragter für Medizinprodukte
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im§6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Dies gilt zum 01.01.2017 ohne Übergangszeit.
Die in den MedArtes Praxen und Kliniken bereits etablierten Prozesse zum Umgang mit Produktrückrufen, korrektiven Maßnahmen, Sicherheitshinweisen und (Beinnah-)Vorkommnisse wurden um diese neue Forderung aus der MPBetreibV ergänzt.
Im Folgenden finden Sie sowohl eine zentrale fachübergreifende Kontaktadresse als auch direkte Ansprechpartner, welche bei MedArtes als Beauftragte für Medizinprodukte benannt wurden.
Für den MedArtes Verbund (Gemeinschaftspraxis und Privatklinik) ist für Medizinprodukte Herr Dr. Harrer zuständig.
Die in den MedArtes Praxen und Kliniken bereits etablierten Prozesse zum Umgang mit Produktrückrufen, korrektiven Maßnahmen, Sicherheitshinweisen und (Beinnah-)Vorkommnisse wurden um diese neue Forderung aus der MPBetreibV ergänzt.
Im Folgenden finden Sie sowohl eine zentrale fachübergreifende Kontaktadresse als auch direkte Ansprechpartner, welche bei MedArtes als Beauftragte für Medizinprodukte benannt wurden.
Für den MedArtes Verbund (Gemeinschaftspraxis und Privatklinik) ist für Medizinprodukte Herr Dr. Harrer zuständig.