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Arbeitsunfall & Berufsgenossenschaft · Durchgangsarzt

Behandlung nach Arbeits-, Wege- und Schulunfällen (BG-Fälle)

Nach einem Unfall bei der Arbeit, auf dem Weg dorthin, in der Schule oder in der Kita übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlung, in der Regel über die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse. Bei MedArtes behandeln wir auch BG-Fälle, primär durch Dr. med. Sven Hartmann, der als Durchgangsarzt (D-Arzt) zugelassen ist. Die D-Arzt-Sprechstunde findet an unserem Standort Neutraubling statt; kurzfristige Vorstellungen sind jederzeit während unserer Sprechzeiten möglich. Hier erfahren Sie, was Sie nach einem Unfall beachten sollten.

Grundlagen

Wann liegt ein BG-Fall vor?

Von einem BG-Fall spricht man, wenn die gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, statt der Krankenkasse für die Behandlung zuständig ist.

Arbeitsunfall

Ein Unfall, den Sie bei Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit erleiden. Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.

Wegeunfall

Ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ist ebenfalls über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Schul- und Kita-Unfall

Versichert sind nicht nur Beschäftigte, sondern zum Beispiel auch Schüler während des Schulbesuchs und Kinder in der Kindertagesstätte.

Nach dem Unfall

So gehen Sie nach einem Arbeitsunfall vor

  1. 1

    Unfall melden

    Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, Ihre Schule oder Kita über den Unfall.

  2. 2

    Ärztlich untersuchen lassen

    Suchen Sie einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf, wenn Sie über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig sind, die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert oder Heil- bzw. Hilfsmittel verordnet werden müssen. Bei MedArtes ist Dr. med. Sven Hartmann Ihr Durchgangsarzt, am Standort Neutraubling, kurzfristig und ohne lange Wartezeit auf einen Termin.

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    Bei der Anmeldung angeben: „Arbeitsunfall“

    Teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung und am Empfang mit, dass es sich um einen Arbeits-, Wege- oder Schulunfall handelt. Nur so kann die Behandlung korrekt über die Unfallversicherung abgerechnet werden.

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    Angaben bereithalten

    Hilfreich sind Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers bzw. Ihrer Schule sowie Datum, Uhrzeit, Ort und Hergang des Unfalls.

Durchgangsarztverfahren

Was ist ein Durchgangsarzt?

Der Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein von der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit besonderer Erfahrung in der Behandlung von Unfallverletzungen.

Er übernimmt die Erstversorgung, entscheidet über die weitere Behandlung und berichtet an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Bei kleineren Verletzungen ohne Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus, die voraussichtlich innerhalb einer Woche ausheilen, ist die Vorstellung beim D-Arzt nicht zwingend erforderlich. Bei isolierten Augen- oder HNO-Verletzungen können Sie sich direkt an den entsprechenden Facharzt wenden.

Bei MedArtes ist Dr. med. Sven Hartmann als Durchgangsarzt zugelassen. Sie können sich nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall also direkt bei uns vorstellen.

D-Arzt-Sprechstunde in Neutraubling

MedArtes, Regensburger Straße 13, 93073 Neutraubling
Kurzfristige Vorstellungen nach einem Unfall sind jederzeit während unserer Sprechzeiten möglich (Mo, Do 08:00, 18:00 Uhr, Fr 08:00, 16:00 Uhr).

Kosten

Was kostet die Behandlung für Sie?

Keine Zuzahlungen

Die Kosten der Behandlung trägt der zuständige Unfallversicherungsträger. Zuzahlungen oder Rezeptgebühren fallen für Sie nicht an.

Keine Krankenversichertenkarte nötig

Abgerechnet wird direkt mit der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse, nicht über Ihre Krankenkasse.

Unser Angebot

Unsere Leistungen bei BG-Fällen

Unfallverletzungen behandeln wir umfassend, von der Erstversorgung über die konservative Therapie bis zur Operation.

Ihr Durchgangsarzt: Dr. med. Sven Hartmann

Die Behandlung von Patienten nach Arbeits-, Wege- und Schulunfällen erfolgt bei MedArtes primär durch Dr. med. Sven Hartmann. Als zugelassener Durchgangsarzt übernimmt er die Erstversorgung, steuert die weitere Behandlung und berichtet an die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse. Sprechstunde am Standort Neutraubling, kurzfristige Vorstellungen sind jederzeit während unserer Sprechzeiten möglich.

Gutachten für Berufsgenossenschaften

Dr. Daum ist als medizinischer Sachverständiger für Auftraggeber wie Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte gutachterlich tätig.

Häufige Fragen

Fragen zum Arbeitsunfall

Kann ich nach einem Arbeitsunfall auch zu meinem Hausarzt gehen?

Bei kleineren Verletzungen, die keine Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus verursachen und voraussichtlich innerhalb einer Woche ausheilen, ja. Andernfalls ist die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erforderlich.

Gilt das auch für einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit?

Ja. Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück sind als Wegeunfälle über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Muss ich für die Behandlung etwas zuzahlen?

Nein. Die Kosten trägt der Unfallversicherungsträger, Zuzahlungen oder Rezeptgebühren fallen nicht an.

Mein Kind hat sich in der Schule verletzt, wer ist zuständig?

Schüler sowie Kinder in Kindertagesstätten sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist in der Regel die Unfallkasse. Geben Sie bei der Anmeldung an, dass es sich um einen Schul- bzw. Kita-Unfall handelt.

Unfall bei der Arbeit, in der Schule oder auf dem Weg?

Kurzfristige Vorstellungen sind jederzeit während unserer Sprechzeiten in Neutraubling möglich. Rufen Sie uns an und geben Sie an, dass es sich um einen BG-Fall handelt.

Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) sowie des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger. Quellen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV); Kassenärztliche Bundesvereinigung, PraxisInfo „Nach dem Arbeitsunfall zum Vertragsarzt“.